Ich stehe noch unter dem Eindruck der gerade eben zu Ende gegangenen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht.
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Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer
 
 
 
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10178 Berlin
 
Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer
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Fax +49 30 2400867-19
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18.09.2026
 

Bitte helfen Sie uns beim DRUCK MACHEN für die Saubere Luft –
Bundesverwaltungsgericht kündigt Entscheidung unserer Luftreinhalte-Klage sogar mit ZDF-Übertragung am 7. Oktober an

Liebe Leserinnen und Leser,
 
ich stehe noch unter dem Eindruck der vorgestern zu Ende gegangenen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zur drastischen Verringerung der Luftschadstoffemissionen in Deutschland. Warum müssen wir eigentlich eine Bundesregierung zwingen, Recht und Gesetz zu beachten? Und warum kämpft diese Regierung dafür, die Menschen und die Natur mit zusätzlichen Hunderttausenden Tonnen Luftschadstoffen zu belasten? Was ich erlebe bei Gerichtsanhörungen wie heute erschüttert mich auch noch nach über vier Jahrzehnten, in denen ich gegen Industrie und Regierungen für die Einhaltung von Umweltgesetzen vor Gericht ziehe. 
 
Pünktlich um 9:00 Uhr begann am vergangenen Mittwoch die entscheidende Verhandlung über unsere Klage auf ein wirksames Nationales Luftreinhalteprogramm (NLRP). Die entscheidende Frage war: Durfte die Bundesregierung ein Luftreinhalteprogramm mit Maßnahmen beschließen, deren prognostizierte Wirkung zum Zeitpunkt der Entscheidung längst überholt oder von vorneherein absurd war? Eine Frage, an der sich entscheidet, ob Regierungen sich mit Rechentricks, Absichtserklärungen und Verschleppungstaktik aus ihrer Verantwortung stehlen können. Oder ob sie sich an der realen Umsetzbarkeit ihrer Maßnahmen und dem eigenen politischen Handeln messen lassen müssen.
 
Seit sechs Jahren läuft unsere Klage, mit der wir die Bundesregierung bereits vor mehr als zwei Jahren vor Gericht verurteilen ließen, endlich realistische Prognosen und darauf aufbauende Minderungspläne zur Verringerung der Luftschadstoffe zu beschließen. Nun fand endlich die finale Verhandlung vor dem BVerwG statt. Im Saal spürte man die Wucht dieses Moments. Die Bundesregierung war mit einer beeindruckend großen Delegation angereist, sie wusste genau, dass hier ein Grundsatzurteil fallen wird, das weit über diesen einen Fall und die Luftreinhaltepolitik hinauswirkt.
 
Ich erlebte eine Regierungsdelegation, die wortreich zu erklären versuchte, dass es rechtmäßig sei, von völlig unrealistischen Annahmen wie einem bundesweiten Kohleausstieg 2030 oder einem ultraschnellen Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor, auszugehen und so Prognosen schönrechnen zu dürfen. Das war Lobbyarbeit pur für die fossilen Energie- und Autokonzerne.
 
Ich bin angesichts der sehr klaren Worte des Vorsitzenden Richters zur Klageberechtigung der DUH wie auch zur inhaltlichen Begründetheit unserer Klage sehr zuversichtlich, dass wir am 7. Oktober ein wichtiges Grundsatzurteil zur Verpflichtung der Bundesregierung bekommen, dessen Verkündung wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung sogar vom ZDF ausgestrahlt wird! Bitte stellen Sie sich an unsere Seite bei der Durchsetzung der Sauberen Luft in Deutschland und helfen uns mit einer Spende, oder noch besser, dauerhaft mit einer Fördermitgliedschaft. 
 
 
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Damit geht die Arbeit für uns aber erst los. Die fossilen Industrien kämpfen gegen Klimaschutz und gegen die Luftreinhaltung aus einem einfachen Grund: Sie wollen so lange wie möglich Kohle- und Gaskraftwerke betreiben, Öl- und Gasheizungen in Wohnhäuser eingebaut sehen und weiterhin spritdurstige Diesel- und Benzinfahrzeuge verkaufen. Mit einem klaren Urteil des BVerwG im Rücken haben wir aber das Recht auf unserer Seite. Und wenn wir weiterhin Ihre Unterstützung erhalten, können wir dieses auch gegenüber Industrie, Bundes- und Landesregierungen durchsetzen. Für eine wirklich Saubere Luft – und Einhaltung der verschärften Luftqualitätswerte der EU bereits 2030!
 
Es zeigt sich erneut, unser Prinzip DRUCK MACHEN wirkt! Wir werden eine flächendeckend effektive Abgasreinigung und Emissionsminderung durchsetzen: Durch die Stilllegung oder Nachrüstung von über 8 Millionen Betrugsdiesel mit bis zu 40-fach überhöhten Abgaswerten, durch eine verpflichtende Abgasreinigung für Baumaschinen, Baufahrzeuge sowie Binnenschiffe, durch einen strikten Emissionsgrenzwert für Kaminöfen und Holzfeuerungsanlagen und durch Begrenzung der Massentierhaltung.
 
Für uns ist mit diesem Urteil nicht Schluss: Wir werden mit Argusaugen verfolgen, ob und wie die Bundesregierung das Programm tatsächlich überarbeitet. Sollte die Regierung erneut versuchen, sich mit veralteten Zahlen und Maßnahmen aus der Verantwortung zu ziehen und das kommende höchstrichterliche Urteil verschleppen, stehen wir bereit, juristisch nachzulegen. Bitte helfen Sie uns für die weitere Durchsetzung für die Saubere Luft mit einer Spende oder noch besser: Mit einer dauerhaften Fördermitgliedschaft! 
 
 
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Mit herzlichen Grüßen
 
Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer  
 
PS: Sie können uns auch direkt per Banküberweisung spenden. Spendenkonto: SozialBank Köln, IBAN: DE45 3702 0500 0008 1900 02, BIC: BFSWDE33XXX, Empfänger: Deutsche Umwelthilfe, Stichwort: Saubere Luft
 
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