Ich bitte Sie gerade jetzt um Ihre Hilfe für unsere Klimaklagen: Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen – jetzt müssen wir DRUCK MACHEN, um die Bundesregierung zu echtem Klimaschutz zu bewegen!
Liebe Leserinnen und Leser,
die Spannung war hoch bis vorvergangenen Freitag, als uns das Bundesverfassungsgericht kurzfristig das Bekanntmachen einer Entscheidung angekündigt hatte. Umso größer die Erleichterung – und der Jubel in unserem Klimaschutzteam – als Karlsruhe mitteilte, dass es die Bundesregierung, alle relevanten Ministerien, den Bundestag, alle Landesregierungen und auch das Potsdam-Institut aufgefordert hatte, zu unserer Verfassungsbeschwerde Stellung zu beziehen.
Weniger als zwei Prozent der Verfassungsbeschwerden nimmt das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung an. Und was für ein inhaltlicher Paukenschlag: Die umfassende Befragung aller für den Klimaschutz in Deutschland politisch, administrativ oder wissenschaftlich verantwortlichen Institutionen mit einer zeitlich knappen Frist von nur zwei Monaten ist ein klares Zeichen, wie ernst unsere Verfassungsbeschwerde genommen wird, mit der wir gegen die Entkernung des Klimaschutzgesetzes angehen. Das Bundesverfassungsgericht setzt sich somit umfassend mit unseren Argumenten auseinander. Damit haben wir eine wesentliche Hürde überwunden, um die Bundesregierung zu wirksamen Klimaschutzvorgaben und ausreichendenden Zielen – und in der Konsequenz zu bindenden und wirksamen Klimaschutzmaßnahmen zu verpflichten.
Für uns heißt diese Entscheidung aber auch: sofortiges Ende der in diesem Jahr ohnehin kaum spürbaren Sommerpause. Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung und den 22 weiteren Institutionen eine Frist bis zum 15. Oktober 2025 gesetzt, auf unsere umfassende Klageschrift zu antworten.
Jetzt brauche ich Ihre Unterstützung: Mit Hochdruck arbeiten wir derzeit an Aktualisierungen der CO2-Prognosen, überprüfen die verschiedenen amtlichen Schönrechnungen und Gefälligkeitsgutachten zu Klimaschutzmaßnahmen und geben eigene Gutachten und wissenschaftliche Stellungnahmen in Auftrag. Sobald uns in diesen Tagen und Wochen informell und nach dem 15. Oktober offiziell die Gegenargumentation der staatlichen Stellen vorliegt, müssen und werden wir blitzschnell reagieren und Faktenchecks durchführen, um wie in der vergangenen Woche beim Fake-Biokraftstoff HVO100 den Betrug am Klimaschutz mit Fakten zu belegen. Und dafür bitte ich Sie ganz herzlich um Ihre Spende oder Klimaklagen-Patenschaft!
Es ist ja nicht so, dass die Bundesregierung aus eigenem Antrieb geradezu systematisch gegen den Klimaschutz agiert. Nein – diese Raffinesse traue ich weder Bundeskanzler Friedrich Merz noch Wirtschaftsministerin Katharina Reiche zu. Wir erleben seit wenigen Jahren eine immer perfektere Kampagne der fossilen Industrien für eine ‚Energiewende rückwärts‘ – mit dem Ziel, langfristig möglichst viel Erdöl und Gas zu verkaufen. Das sehen wir aktuell vor allem in den deutschen und europäischen LNG-Importzusagen und dem geplanten Bau von 40 neuen Gaskraftwerken. Dabei sind wir eigentlich auf einem guten Weg, durch immer kostengünstigere Batterie-Großspeicher (ohne Lithium, Kobalt und Nickel) überschüssige erneuerbare Energie zu speichern.
Ganz aktuell warnt der Chef des Netzbetreibers von Tennet Deutschland, Tim Meyerjürgens, gegenüber dem Handelsblatt: „Wenn Speicher sich heute alle Netzkapazitäten sichern, bleiben systemrelevante Gaskraftwerke, Industriebetriebe und Rechenzentren auf der Strecke.“ Da verwundert es nicht, dass die frühere EON-Managerin und heutige Wirtschaftsministerin Reiche den Preis für Erdgas senkt, die Stromsteuer für Privathaushalte aber belässt und den Ausbau regenerativer Bürgerenergie bis hin zu Balkon-Solarkraftwerken zu verhindern versucht.
Unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung und die – allesamt gewonnenen – Klimaklagen vor dem OVG Berlin-Brandenburg auf korrekte Umsetzung des Klimaschutzgesetzes sind die entscheidenden Instrumente, mit denen wir effektiv DRUCK MACHEN für gerichtlich angeordnete Klimaschutzmaßnahmen: für die sofort und kostenfrei mögliche Einführung eines Tempolimits und damit ein Ende des deutschen ‚Schaurasens gegen den Klimaschutz auf unseren Autobahnen‘. Dies bringt pro Jahr alleine 11 Mio. Tonnen CO2-Einsparung. Oder eine 365-Tage energetische Sanierungsoffensive von Schulen und Kindergärten als erste Maßnahme im Gebäudebereich. Und eben eine deutliche Reduzierung der Massentierhaltung, um deren klimaschädliche Methan-Emissionen zu verringern.
Wir alle brauchen einen langen Atem, denn wir führen diesen juristischen Kampf für den Klimaschutz am Bundesverfassungsgericht und parallel vor den Oberverwaltungsgerichten in Berlin seit nun fast fünf Jahren – bisher erfolgreich. Im April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht in seinem historischen Klimaurteil unserer Verfassungsbeschwerde stattgegeben und den Grundgesetzartikel 20a zu einem „Grundrecht auf Klimaschutz“ aufgewertet, damit auch zukünftige Generationen eine lebenswerte Zukunft haben. Damit wurde die Bundesregierung dazu verpflichtet, das Klimaschutzgesetz so zu verbessern, dass notwendige Klimaschutzmaßnahmen nicht einfach in die Zukunft geschoben werden – zulasten nachfolgender Generationen.
Und was ist seither passiert?
Nachdem das Klimaschutzgesetz zunächst 2021 vor der Bundestagswahl entsprechend des Klimabeschlusses angepasst worden war, hat es die ehemalige Ampel-Regierung später so weit abgeschwächt, dass Problembereiche wie der Verkehr aus der konkreten Verantwortung entlassen werden! Und dass, obwohl die Bundesregierung einräumt, dass die Klimalücke im Verkehr allein bis 2030 mindestens 180 Mio. Tonnen CO2 beträgt, was Strafzahlungen an die EU in zweistelliger Milliardenhöhe verursachen wird. Natürlich nicht zulasten der Verursacher der fossilen Industrie, sondern auf Kosten von uns Bürgerinnen und Bürgern.
Die Bundesregierung ist aber durch das Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 verpflichtet, diese CO2-Einsparungen tatsächlich und in den beschlossenen Zeiträumen zu erbringen. Dank unserer Klagen vor dem OVG Berlin-Brandenburg wurde die Bundesregierung dazu verpflichtet, zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen in Höhe von über 200 Millionen Tonnen CO2 zu ergreifen. Den Versuch, NACH einer Gerichtsentscheidung einfach das Klimaschutzgesetz zu ändern, greifen wir mit unserer Verfassungsbeschwerde an und sind uns sicher, diese gewinnen zu können. Gegen die Öl- und Gaspolitik der Bundesregierung hilft nur DRUCK MACHEN vor den Gerichten und konkrete Klimaschutzmaßnahmen mit Ausdauer auf Grundlage des Rechts durchzusetzen! Und dafür bitte ich Sie um Ihre Unterstützung!
Mit der Aufforderung zur Stellungnahme durch das Bundesverfassungsgericht hat unsere Verfassungsbeschwerde gegen das verwässerte Klimaschutzgesetz bereits eine erste wichtige Hürde genommen. Das ist ein wichtiges Signal an die neue Bundesregierung, den Klimaschutz, nicht wie in den ersten 100 Tagen, zu vernachlässigen oder sogar zurückzudrehen. Wir müssen nun unsere Anstrengungen zur Durchsetzung des Pariser Klimaabkommens verstärken und weitere Recherchen, neue Gutachten und Klimaklageschriften gegenüber Regierungen sowie Konzernen erarbeiten. In den vergangenen zwei Jahren haben wir in über 40 Klimaklagen gegen Weltkonzerne wie TUI, Shell, BP, Lufthansa, Eurowings und Adidas rechtskräftige Urteile erwirkt. Und erst vor drei Tagen, an diesem Dienstag, haben wir in Frankfurt unsere Klimaklage gegen den Weltkonzern Apple gewonnen: Das Gericht verbietet, dass die Apple Watch weiterhin als „CO2-neutral“ beworben wird – bei Verletzung drohen Apple bis zu 250.000 Euro Strafe.
Apple behauptet, die CO2-Emissionen durch „naturbasierte“ Kompensationsprojekte auszugleichen. Wir konnten durch unsere Expertin Jutta Kill nachweisen, dass Apple dafür aber weder vorhandene Naturwälder bewahrt oder gar neu anlegt, sondern im Gegenteil Zertifikate von Eukalyptusmonokulturen in Paraguay gegenrechnet. Eine wirkliche CO2-Einsparung gibt es aber nicht!
Auch auf Landesebene gehen wir gegen unzureichende Klimaschutzpolitik vor, ganz aktuell in Baden-Württemberg, das seine Klimaziele krachend – konkret um 6 Mio. Tonnen bis 2030 – verfehlt. Das entspricht den jährlichen CO2-Emissionen der gesamten baden-württembergischen Industrie! Auf unsere Klage hin hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim der grün-schwarzen Landesregierung eine Frist gesetzt, bis zum 30. September auf unsere Klageschrift zu antworten. Wir werden also ab dem 1. Oktober diese Erwiderung auswerten und auf Falschaussagen und Fehlberechnungen überprüfen müssen.
Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende oder noch besser mit einer Klimaklagen-Patenschaft dabei, konkrete Klimaschutzmaßnahmen durchzusetzen, wie ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und 30 km/h in den Städten sowie weiteren Bausteinen einer ehrlichen Verkehrswende, die das Klima tatsächlich schützen wie massive Investitionen in eine wieder funktionierende Bahn und in einen attraktiven öffentlichen Nahverkehr nach Schweizer Vorbild. Dadurch könnten sich bis 2030 mehr als 70 Millionen Tonnen CO2 einsparen lassen!
Ich bitte Sie ganz persönlich: Unterstützen Sie uns bei unserem Einsatz für die Einhaltung der Pariser Klimaziele vor Gericht. Gegen fossile Energie- und Automobilkonzerne. Und gegen eine Bundesregierung, die gerade dabei ist, unsere und die Zukunft unserer Kinder zu verspielen.
Mit herzlichen Grüßen
Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer
PS: Sie können uns auch direkt per Banküberweisung spenden. Spendenkonto: SozialBank Köln, IBAN: DE45 3702 0500 0008 1900 02, BIC: BFSWDE33XXX, Stichwort: Verfassungsbeschwerde
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