Wir haben erfolgreich gegen den Chemiekonzern Bayer AG auf Unterlassung verbrauchertäuschender Aussagen zum Klimaschutzengagement vor dem Landgericht Köln geklagt.
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Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer
 
 
 
BUNDESGESCHÄFTSSTELLE BERLIN
Hackescher Markt 4
10178 Berlin
 
Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer
Tel. +49 30 2400867-0
Fax +49 30 2400867-19
juergen.resch@duh.de
www.duh.de
 
23.06.2026
 

Wir haben unsere Klage gegen den Pestizidkonzern Bayer gewonnen! Doch jetzt brauche ich weiterhin Ihre Unterstützung, um die Behörden zu zwingen, Glyphosat und andere Pestizide dauerhaft zu verbieten!

Liebe Leserinnen und Leser,

wir haben erfolgreich gegen den Chemiekonzern Bayer AG auf Unterlassung verbrauchertäuschender Aussagen zum Klimaschutzengagement vor dem Landgericht Köln geklagt. Bayer hat damit geworben, bis 2050 „Netto-Null-Emissionen“ erreichen zu wollen, ohne konkret zu erklären, wie das Versprechen umgesetzt werden soll. Der Chemieriese Bayer betreibt mit dem Schlagwort ‚Netto-Null-Emissionen‘ nichts weiter als dreistes Greenwashing und trägt Verantwortung für den Artentod auf Äckern und Feldern. Mit unserem Klageerfolg sind wir nicht nur konkret wirksam und verhindern manipulative Werbung. Wir senden auch ein Signal an Bayer und andere Pestizidkonzerne, dass wir sie zur Rechenschaft ziehen, wenn sie geltendes Recht brechen.
 
Und dies ist nicht das erste Mal, dass wir gegen Bayer einen wichtigen Klageerfolg erringen konnten. Während in den USA der Chemiekonzern bereits elf Milliarden US-Dollar an Gerichts- und Vergleichskosten wegen des unter Krebsverdacht stehenden Pestizids Glyphosat zahlen musste und weitere 65.000 Klagen derzeit laufen, ignoriert die Bundesregierung die verheerenden Folgen dieses Pestizids. Dagegen haben wir geklagt – mit Erfolg! Unsere Musterklage hat dazu beigetragen, dass die amtliche Zulassung für das Glyphosatprodukt „Roundup PowerFlex“ im November 2024 endgültig beendet wurde. Uns ist es damit erstmals gelungen, ein GLYPHOSAT-Produkt tatsächlich zu stoppen – und das auch noch am Sitz des Weltkonzerns Bayer-Monsanto.
 
Doch statt die Entscheidung zu akzeptieren und sich von diesem Ultragift endgültig zu verabschieden, beantragte der Pestizidkonzern Bayer die Zulassung von „Roundup Future“ – mit einem sogar noch höheren Glyphosat-Anteil. Es entwickelte sich ein regelrechter Krimi: Gegen dessen Zulassung haben wir am 4. März 2025 Widerruf eingelegt. Und so die Pestizidzulassungsbehörde BVL dazu gebracht, am 24. April zunächst zu erklären, dass die Zulassung für Roundup Future in weiten Teilen derzeit nicht wirksam sei, weil der Widerspruch der DUH insoweit aufschiebende Wirkung habe. Allerdings gelang es Bayer in der Folge, dann doch die Anordnung der sofortigen Vollziehung zu erhalten. Dagegen haben wir vor Gericht Eilantrag und Beschwerde eingelegt. Der Schock unseres Klageerfolgs muss bei Bayer tief gesessen haben. Denn wenige Wochen später gründeten Lobbyisten und PR-Berater – unter anderem Christian Maertin, Leiter Corporate Communications bei der Bayer AG, und der ehemalige VW-Vorstand Matthias Müller die „Initiative Transparente Demokratie“. Diese zeichnet das Bild einer vermeintlichen Übermacht und „Schattenagenda“ staatlich finanzierter Umwelt- und Verbraucherschutzverbände und nennt die DUH explizit als Beispiel für eine angeblich intransparent finanzierte NGO. Und daher bin ich nicht überrascht, dass sich Pestizidindustrie und Bundesregierung gemeinsam für die Schwächung der Klagerechte der Verbände bei Pestizidzulassungen aussprechen.
 
Hier benötige ich jetzt Ihre Hilfe! Wir brauchen auch in Zukunft die Möglichkeit, umwelt-, gesundheits- und klimagefährdende Pestizide überprüfen und verbieten zu lassen. Bitte helfen Sie uns mit einer Spende - oder noch wirkungsvoller - dauerhaft mit der Übernahme einer Pestizid-Klagen-Patenschaft. 
 
 
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So wie wir gerade erreicht haben, einen Teil der Zulassung für ProFume, welches u.a. zur Begasung von Holz für den Export verwendet wird, behördlich widerrufen zu lassen. Dieses Produkt enthält den Wirkstoff Sulfurylfluorid, der mehr als 7.500-mal klimaschädlicher ist als CO2. Als Ergebnis unseres Klage-Erfolgs ersparen wir der Atmosphäre jährlich nahezu drei Millionen Tonnen CO2-Äquivalente! Wir lernen gerade, dass behördliche Verbote alleine aber nicht reichen. Diese müssen auch durchgesetzt und die oft zugestandenen jahrelangen Übergangsfristen durch neue Klageverfahren abgekürzt werden. Dies verursacht enorme Kosten für fachliche Argumentationen und fundierte Klageschriften.
 
Vor 44 Jahren ist es mir nach dem Aufdecken eines durch das Pestizid Endrin verursachte Vogel-Massensterben am Bodensee noch gelungen, ein behördliches Verbot innerhalb von nur vier Monaten durchzusetzen. Heute dauert es Jahre, bis wir eine gerichtliche Entscheidung haben. Ein Beispiel, wie wir auch die neuen Erkenntnisse über Gerichte berücksichtigen lassen können, zeigt unser Erfolg gegen das Herbizid „Cadou SC“. Die EU hatte die Genehmigung aus Umwelt- und Gesundheitsgründen nicht erneuert und trotzdem gewährte das BVL in Deutschland noch üppige Abverkaufs- und Aufbrauchfristen unter Berufung auf gesetzliche Standardfristen. Genau hier setzten wir mit Eilantrag und Beschwerde an und erreichten endlich eine gerichtliche Klärung zur Praxis der Gewährung von Übergangsfristen: Behörden müssen in Einzelfallentscheidungen gründlich prüfen, ob und wie lange ein Pestizid noch verwendet werden darf. 
 
 
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Unser Ziel ist es, an der Mosel die Hubschrauber-Pestizidspritzungen zu stoppen, um dort den Mosel-Apollofalter vor dem Aussterben zu bewahren. Und in unseren Gärten das Tagpfauenauge, den Kleinen Fuchs und den Tanz der Bläulinge auch weiter erleben zu können. Selbst in unseren Naturschutzgebieten ist die Biomasse der Fluginsekten zwischen 1989 und 2016 um erschreckende 76 Prozent zurückgegangen, was maßgeblich auf den Einsatz von fast 70.000 Tonnen giftiger Pestizide pro Jahr zurückzuführen ist. Während Sie diesen Brief lesen, werden erneut im Unteren Moseltal auf der Grundlage von Ausnahmegenehmigungen chemische Mittel via Hubschrauber versprüht – obwohl dies seit 2011 grundsätzlich verboten ist. Wir greifen eine Ausnahmegenehmigung im Eilverfahren an, um den Mosel-Apollofalter auch für unsere Kinder zu erhalten.
 
Und wir kämpfen weiter gegen die Zulassung des neuen Glyphosat-Pestizids „Roundup Future“. Das BVL räumte selbst ein, dass bestimmte Anwendungen nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen vermutlich nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Trotz unseres anfänglichen Erfolgs ordnete die Behörde den sofortigen Vollzug der gesamten Zulassung an. Gegen dieses Vorgehen setzen wir uns mit aller Konsequenz zur Wehr. Parallel klagen wir vor dem Europäischen Gericht auf Grundlage der Aarhus-Verordnung gegen die erneute europaweite Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat. Zusätzlich haben wir vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig Klagen gegen die Untätigkeit des BVLs, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu berücksichtigen, eingereicht. Ziel ist unter anderem der Widerruf der Zulassungen hochproblematischer Azolfungizide mit den Wirkstoffen Difenoconazol und Tebuconazol. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass diese fortpflanzungs- und hormonschädigend wirken. Sie gefährden zudem nachweislich die Wirksamkeit lebenswichtiger Medikamente, weil sie Resistenzen fördern.
 
Unser Kampf gegen die Pestizidflut ist arbeitsintensiv und teuer. Aber er wirkt. Bitte helfen Sie uns mit einer Spende – oder noch wirkungsvoller - mit der Übernahme einer Pestizid-Klagen-Patenschaft, um eine reichhaltige Vogelwelt und unsere Insektenvielfalt zu erhalten. 
 
 
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Mit herzlichen Grüßen
 
Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer  
 
PS: Sie können uns auch direkt per Banküberweisung spenden. Spendenkonto: SozialBank Köln, IBAN: DE45 3702 0500 0008 1900 02, BIC: BFSWDE33XXX, Empfänger: Deutsche Umwelthilfe, Stichwort: Pestizidklagen
 
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Deutsche Umwelthilfe e.V.
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E-Mail: juergen.resch@duh.de
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DUH e.V. | BGF: Jürgen Resch, Sascha Müller-Kraenner, Barbara Metz
Vorstand: Prof. Dr. Margit Mönnecke, Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler, Michael Rothkegel
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Spendenkonto: SozialBank Köln | IBAN: DE45 3702 0500 0008 1900 02 | BIC: BFSWDE33XXX
Empfänger: Deutsche Umwelthilfe
 
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